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WIE MAN ZAHLUNGEN VON TÜRKISCHEN UNTERNEHMEN EINTREIBT

WIE MAN ZAHLUNGEN VON TÜRKISCHEN UNTERNEHMEN EINTREIBT

Geschäfte mit türkischen Unternehmen können lukrativ sein, jedoch können wie in jeder Jurisdiktion Zahlungsausfälle auftreten. Falls Ihr Unternehmen außerhalb der Türkei ansässig ist und Schwierigkeiten bei der Eintreibung von Forderungen wie unbezahlten Rechnungen, nicht eingelösten Schecks oder sonstigen Außenständen hat, bietet das türkische Rechtssystem verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Sicherung Ihrer Ansprüche.

In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Wege für ausländische Gläubiger zur Forderungseintreibung in der Türkei erläutern, insbesondere die Zwangsvollstreckung auf Grundlage von Rechnungen sowie von Wechseln und Schecks. Zudem werden wir darstellen, wie die ÖNBAY Law Firm mit ihrer umfangreichen Erfahrung im internationalen Handelsrecht ausländischen Mandanten erfolgreich dabei geholfen hat, ihre offenen Forderungen in der Türkei durchzusetzen.

Rechtliche Möglichkeiten zur Forderungseintreibung in der Türkei

Ausländische Unternehmen, die mit türkischen Geschäftspartnern zusammenarbeiten, haben mehrere rechtliche Optionen, um unbezahlte Forderungen durchzusetzen. Die zwei wichtigsten Vollstreckungsmöglichkeiten in der Türkei sind:

Zwangsvollstreckung auf Grundlage von Rechnungen (Allgemeine Forderungseintreibung)

Zwangsvollstreckung auf Grundlage von Schecks (Sondervollstreckung für Wertpapiere)

Beide Verfahren folgen unterschiedlichen rechtlichen Abläufen und haben spezifische Voraussetzungen.

1. Eintreibung unbezahlter Rechnungen durch allgemeine Zwangsvollstreckung

Wenn ein ausländisches Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an ein türkisches Unternehmen geliefert hat und die Rechnungen nicht bezahlt wurden, kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung ohne vorheriges Gerichtsurteil (ilamsız icra takibi) gemäß dem türkischen Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz (İcra ve İflas Kanunu) einleiten.

Schritte zur Durchsetzung unbezahlter Rechnungen in der Türkei

A. Einleitung des Vollstreckungsverfahrens beim türkischen Vollstreckungsamt

Der Gläubiger muss einen Antrag auf Zwangsvollstreckung (icra takibi talebi) beim zuständigen Vollstreckungsamt (İcra Müdürlüğü) des Schuldners stellen.

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

Details der unbezahlten Rechnung

Forderungshöhe (inklusive Zinsen, falls anwendbar)

Vertrag oder Handelsvereinbarung (falls vorhanden)

Relevante Korrespondenz als Nachweis der Schuld

B. Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner

Nach Antragstellung erlässt das Vollstreckungsamt einen Zahlungsbefehl (Ödeme Emri) und stellt diesen dem Schuldner zu.

Der Schuldner hat ab Erhalt sieben Tage Zeit, um entweder:

die Schuld vollständig zu begleichen oder

Einspruch gegen den Zahlungsbefehl (İtiraz) einzulegen, wodurch das Verfahren vorübergehend gestoppt wird.

C. Umgang mit dem Einspruch des Schuldners (İtirazın Kaldırılması)

Falls der Schuldner Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhebt, muss der Gläubiger beim türkischen Gericht Klage auf Aufhebung des Einspruchs erheben.

Hat der Gläubiger ausreichende Beweise (z. B. unterzeichnete Rechnungen, Verträge oder E-Mail-Korrespondenz), entscheidet das Gericht meist zugunsten der Zwangsvollstreckung.

D. Pfändung und Verwertung von Schuldnervermögen

Falls der Schuldner weder bezahlt noch Einspruch erhebt, wird das Zwangsvollstreckungsverfahren fortgesetzt.

Der Gläubiger kann die Pfändung des Vermögens (Haciz İşlemi) des Schuldners beantragen, darunter:

Bankkonten

Immobilien

Firmenfahrzeuge

Bewegliche Sachen im Geschäftsbetrieb

Wird die Schuld nicht innerhalb der festgelegten Frist beglichen, kann der Gläubiger die Versteigerung der gepfändeten Vermögenswerte beantragen.

2. Eintreibung unbezahlter Schecks durch Sondervollstreckungsverfahren

In der Türkei gelten Schecks (çekler) als Wertpapiere gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu). Anders als Rechnungen ermöglichen Schecks ein beschleunigtes Vollstreckungsverfahren.

A. Was ist eine Scheck-Zwangsvollstreckung?

Wird ein türkischer Schuldner einem Scheck nicht nachkommen, kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung auf Grundlage eines Wertpapiers (Kambiyo Senetlerine Dayalı İcra Takibi) beantragen.

Dieses Verfahren ist schneller und effizienter als die allgemeine Forderungseintreibung, da Schuldner nur eingeschränkte Einspruchsmöglichkeiten haben.

B. Schritte der Scheck-Zwangsvollstreckung

1. Antrag auf Vollstreckung einreichen

Der Gläubiger muss einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsamt stellen.

Erforderliche Dokumente:

Der nicht eingelöste Scheck

Protestbescheinigungen der Bank (falls vorhanden)

Detaillierte Forderungsaufstellung

2. Sofortige Ausstellung des Zahlungsbefehls

Das Vollstreckungsamt erlässt sofort einen Zahlungsbefehl, der dem Schuldner zugestellt wird.

Der Schuldner hat fünf Tage Zeit zur Zahlung.

3. Begrenzte Einspruchsmöglichkeiten

Der Schuldner kann nur unter bestimmten Bedingungen Einspruch erheben, z. B.:

Urkundenfälschung

Verjährung (drei Jahre für Schecks)

Bereits erfolgte Zahlung

4. Vermögenspfändung und Zwangsversteigerung

Falls der Schuldner nicht zahlt oder keinen erfolgreichen Einspruch erhebt, kann der Gläubiger die Pfändung und Versteigerung des Schuldnervermögens beantragen.

Wie ÖNBAY Law Firm ausländische Unternehmen unterstützt

Die ÖNBAY Law Firm ist auf die Durchsetzung internationaler Forderungen spezialisiert und hat bereits zahlreiche ausländische Unternehmen erfolgreich bei der Eintreibung offener Rechnungen in der Türkei vertreten. Unsere Leistungen umfassen:

✔ Individuelle Rechtsstrategien – Wir wählen den effizientesten rechtlichen Weg für jeden Fall.

✔ Schnelle & effektive Vollstreckung – Wir sorgen für eine zügige Antragstellung, um Verzögerungen zu vermeiden.

✔ Verhandlungs- & Mediationslösungen – Wir versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

✔ Umfassende rechtliche Vertretung – Wir übernehmen den gesamten Vollstreckungsprozess.

✔ Vermögenssicherung – Wir unterstützen bei der Aufspürung und Pfändung von Schuldnervermögen.

Kontaktieren Sie ÖNBAY Law Firm, wenn Ihr Unternehmen Probleme mit der Forderungseintreibung in der Türkei hat.

HÄUFİG GESTELLTE FRAGEN

1. Wie lange dauert die Eintreibung einer Forderung in der Türkei?

Ohne Einspruch wenige Monate, mit Einspruch kann es ein bis zwei Jahre dauern.

2. Kann ein ausländisches Unternehmen direkt eine Vollstreckung in der Türkei einleiten?

Ja, jedoch muss ein türkischer Anwalt beauftragt werden.

3. Was passiert, wenn der Schuldner nach der Pfändung nicht zahlt?

Das gepfändete Vermögen wird versteigert.

4. Sind türkische Gerichtsurteile international vollstreckbar?

Ja, in vielen Ländern durch internationale Abkommen.

5. Ist Mediation für die Forderungseintreibung möglich?

Ja, Verhandlungen können eine schnelle Lösung bieten.

Kontaktieren Sie ÖNBAY Law Firm für professionelle Rechtsberatung zur Eintreibung von Forderungen in der Türkei!

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